Neue EU-Altfahrzeug-Verordnung — was sich für Halter ändert
Am 12. Dezember 2025 haben Kommission, Rat und Parlament die neue Altfahrzeug-Verordnung (ELV) provisorisch beschlossen, am 25. Februar 2026 hat der Coreper sie bestätigt. Sie ersetzt die Richtlinie von 2000 und die Typgenehmigungs-Richtlinie.
Die Schlüsselzahl: 15 % dann 25 % Recyclat
- Jahr 6: 15 % recycelter Kunststoff in Neufahrzeugen.
- Jahr 10: 25 %.
- Von Anfang an: mindestens 20 % davon aus Altfahrzeugen — Ihr altes Auto wird Input für die nächste Generation.
Warum zertifizierte Verschrottung wertvoller wird
- Zertifizierte Demontagebetriebe konkurrieren um Altfahrzeuge — die Preise steigen graduell.
- Nicht-zertifizierte Schrottplätze verlieren — nur dokumentierte Flüsse zählen für die Konformität.
- Batterien laufen unter der separaten EU-Batterieverordnung 2023/1542 mit eigenen Quoten.
Für den Halter konkret
- Verwertungsnachweis bleibt Pflicht — Ihre rechtliche Absicherung.
- Batteriepass für E- und Industriebatterien — Zustand, Chemie, Wiederverwendungshistorie.
- Konstruktion betrifft nur Neufahrzeuge — kein Rückwirkungseffekt auf bestehende Fahrzeuge.
- Grenzüberschreitende Harmonisierung — EU-weit gleiche Regeln vereinfachen Import-Export.
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