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Neue EU-ELV-Verordnung — 15 % Recycling-Anteil und was das für Autobesitzer bedeutet

Neue EU-ELV-Verordnung — 15 % Recycling-Anteil und was das für Autobesitzer bedeutet

Neue EU-Altfahrzeug-Verordnung — was sich für Halter ändert

Am 12. Dezember 2025 haben Kommission, Rat und Parlament die neue Altfahrzeug-Verordnung (ELV) provisorisch beschlossen, am 25. Februar 2026 hat der Coreper sie bestätigt. Sie ersetzt die Richtlinie von 2000 und die Typgenehmigungs-Richtlinie.

Die Schlüsselzahl: 15 % dann 25 % Recyclat

  • Jahr 6: 15 % recycelter Kunststoff in Neufahrzeugen.
  • Jahr 10: 25 %.
  • Von Anfang an: mindestens 20 % davon aus Altfahrzeugen — Ihr altes Auto wird Input für die nächste Generation.

Warum zertifizierte Verschrottung wertvoller wird

  1. Zertifizierte Demontagebetriebe konkurrieren um Altfahrzeuge — die Preise steigen graduell.
  2. Nicht-zertifizierte Schrottplätze verlieren — nur dokumentierte Flüsse zählen für die Konformität.
  3. Batterien laufen unter der separaten EU-Batterieverordnung 2023/1542 mit eigenen Quoten.

Für den Halter konkret

  • Verwertungsnachweis bleibt Pflicht — Ihre rechtliche Absicherung.
  • Batteriepass für E- und Industriebatterien — Zustand, Chemie, Wiederverwendungshistorie.
  • Konstruktion betrifft nur Neufahrzeuge — kein Rückwirkungseffekt auf bestehende Fahrzeuge.
  • Grenzüberschreitende Harmonisierung — EU-weit gleiche Regeln vereinfachen Import-Export.

Alle InterCar-Partner sind zertifizierte Demontagebetriebe. Schrottauto-Service, oder Land-für-Land-Guides: abmelden DE, carte grise barrée FR.

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